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   LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 256/11   

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https://dejure.org/2012,9350
LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 256/11 (https://dejure.org/2012,9350)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.03.2012 - 6 Sa 256/11 (https://dejure.org/2012,9350)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. März 2012 - 6 Sa 256/11 (https://dejure.org/2012,9350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 1 Abs 1 TVG, § 20 TVöD
    Anspruch auf eine tarifliche Jahressonderzahlung - Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel - Rückwirkung von Tarifnormen - einfache Differenzierungsklausel

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Sonderzahlung, Bezugnahmeklausel, Auslegung, Gleichstellungsabrede, Differenzierungsklausel, Tarifvertrag, Rückwirkung, Stichtagsregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsentgelt (tarifliche Sonderzahlungen); Zulässigkeit einer "einfachen" Differenzierungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt [tarifliche Sonderzahlungen]; Zulässigkeit einer "einfachen" Differenzierungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Weihnachtsgeld: Zur Konkurrenz zwischen Flächentarifvertrag (hier BAT/TVöD) und ungünstigerem Haustarifvertrag bei sogenannten Altverträgen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Ablösung des BAT/TVöD durch einen Haustarifvertrag

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Streit um Sonderzuwendung - Weihnachtsgeld und Gleichstellungsklausel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Weihnachtsgeld: Zur Konkurrenz zwischen Flächentarifvertrag und ungünstigerem Haustarifvertrag bei so genannten "Altverträgen" - Tarifliche Besserstellung bestimmter Gewerkschaftsmitglieder nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 256/11
    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Tarifvertrag ohne die unwirksame Regelung noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung darstellt (BAG 09.05.2007 - 4 AZR 275/06 - 18.03.2009 - 4 AZR 64/08 -).

    der Arbeitgeber durch sie verpflichtet wird, den betreffenden Arbeitnehmer so zu behandeln, als wäre er ein Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft (BAG 18.03.2009 - 4 AZR 64/08 -).

    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 18.03.2009 - 4 AZR 64/08 - erkannt, dass einfache Differenzierungsklauseln grundsätzlich zulässig sind.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass angesichts der den Tarifvertragsparteien zugewiesenen Gestaltungsfreiheit eine Unwirksamkeit einer tariflichen Differenzierungsklausel nur angenommen werden kann, wenn die Regelung rechtswidrig ist, insbesondere im Verhältnis zu einem von Rechts wegen schützenswert verfolgten Ziel einen unverhältnismäßigen, einem Zwang ähnlichen Druck ausübt, das Recht darauf, einer Koalition fernzubleiben, aufzugeben, oder ein sonstiges überwiegendes Recht eines Dritten beeinträchtigt wird (BAG 18.03.2009 a. a. O).

    Auch Sonderleistungen, die außerhalb des Austauschverhältnisses liegen, dürfen von diesem Maßstab ausgehend nicht eine Höhe erreichen, dass sie dieses Verhältnis im wirtschaftlichen Ergebnis maßgeblich beeinflussen, sich bei wertender Betrachtung nur als eine Art Umschichtung des einmal versprochenen Entgelts von der laufenden Vergütung hin zu einer Einmalzahlung darstellen (BAG 18.03.2009 a. a. O.).

    Zwar übersteigt der Differenzbetrag den vom 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 18.03.2009 (4 AZR 64/08) gebilligten Betrag von jährlich 535, 00 EUR erheblich.

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 256/11
    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts rügte in seinem Urteil vom 18.11.2009 (4 AZR 491/08), die wirksame Vertretung der dortigen Beklagten bei Abschluss des TV-S sei nicht dokumentiert.

    Von der Unwirksamkeit erfuhren sie erst kurz vor Abschluss des mit dem Aktenzeichen 4 AZR 491/08 vor dem Bundesarbeitsgericht geführten Verfahrens.

    Auch die Klägerin des hiesigen Verfahrens ging bis zum Bekanntwerden der Entscheidung in der Sache 4 AZR 491/08 davon aus, dass der TV-S für ihr Arbeitsverhältnis maßgebend.

    Dass dieser Tarifvertrag aus formellen Gründen unwirksam ist, hat sie erst nach Vorliegen des Urteils vom 18.11.2009 in der Sache 4 AZR 491/08 geltend gemacht, und zwar mit Schriftsatz vom 29.03.2010 (Bl. 52 f. d. A.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2010 - 3 Sa 79/09
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 256/11
    a) Es kann offen bleiben, ob die Regelung unwirksam ist (so LAG Schleswig-Holstein 6 Sa 424/07 - LAG Mecklenburg-Vorpommern 08.09.2010 - 3 Sa 79/09 -).

    Denn die Anspruchsvoraussetzung "Gewerkschaftsmitglied" findet sich in § 5 Ziff. 5, 8 und 12 TV-S. Diese Regelungen können bei Streichung der Stichtagsregelung als einfache tarifliche Differenzierungsklausel sinnvoll weiter gelten (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 08.09.2010 - 3 Sa 79/09 - Rn. 51).

    Mit dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (08.09.2010 - 3 Sa 79/09 -) und der 1. sowie der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (04.10.2011 - 1 Sa 507 e/10 - 11.10.2011 - 2 Sa 247/11 -) lässt sich angesichts dieser Höhe der sich maximal ergebenden Differenzzahlungen kein Eingriff in die geschützte Freiheit der Außenseiter, einer Koalition fern zu bleiben, feststellen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2011 - 2 Sa 247/11

    Sonderzahlung, Tarifvertrag, Differenzierungsklausel, Stichtagsregelung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 256/11
    c) Gemessen daran hält die Kammer in Übereinstimmung mit der 1. und 2. Kammer des erkennenden Gerichts (1 Sa 507e/10, 2 Sa 247/11) die rückwirkende Inkraftsetzung des TV-S für wirksam.

    Mit dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (08.09.2010 - 3 Sa 79/09 -) und der 1. sowie der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (04.10.2011 - 1 Sa 507 e/10 - 11.10.2011 - 2 Sa 247/11 -) lässt sich angesichts dieser Höhe der sich maximal ergebenden Differenzzahlungen kein Eingriff in die geschützte Freiheit der Außenseiter, einer Koalition fern zu bleiben, feststellen.

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 256/11
    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Anschluss an sein Urteil vom 29.08.2007 (4 AZR 767/06) in seiner Entscheidung vom 17.11.2010 (4 AZR 407/09) ausgeführt, das mit dem Begriff "Gleichstellungsabrede" gekennzeichnete Auslegungsergebnis einer Bezugnahmeklausel sei nicht so zu verstehen, dass der am Vertrag beteiligte.

    Allein mit dem Argument der Gleichstellungsabrede könne aber eine kleine dynamische Verweisung auf ein bestimmtes Tarifwerk nicht ausgelegt werden als Bezugnahme auf den jeweils für den Betrieb fachlich/betrieblich geltenden Tarifvertrag (BAG 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 -).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 256/11
    dd) Im vorliegenden Fall erfasst die vereinbarte Bezugnahme nunmehr den TV-S. Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 22.04.2009 (4 AZR 100/08) entschieden, dass die Reichweite der Verweisungsklausel ungeachtet ihres Wortlauts weitergezogen werden kann, wenn und soweit bei Abschluss des Arbeitsvertrages besondere Umstände vorlagen, aus denen zu schließen ist, dass die Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis anderen - nicht benannten Tarifverträgen -, unterstellen wollten.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 256/11
    Sofern in einer Bezugnahmeklausel auf die "ändernden und ersetzenden" Tarifverträge verwiesen wird, werden auch die den BAT ablösenden Tarifverträge, also der TVöD oder der TV-L von ihr erfasst (BAG 22.04.2009 - 4 ABR 14/08 - BAGE 130, 286).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 256/11
    Die Bezugnahmeklausel "zu Ende gedacht" ergibt regelmäßig, dass die Parteien das Nachfolgewerk des ursprünglichen Tarifvertrags in Bezug genommen hätten (BAG 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 - BAGE 134, 283).
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 256/11
    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Tarifvertrag ohne die unwirksame Regelung noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung darstellt (BAG 09.05.2007 - 4 AZR 275/06 - 18.03.2009 - 4 AZR 64/08 -).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 256/11
    Die vertragliche Praxis kann für die Auslegung herangezogen werden, weil sie Rückschlüsse auf den Willen der Parteien bei Vertragsschluss zulässt (BAG 14.12.2005 10 AZR 296/05 - AP Nr. 37 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; 25.10.2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177).
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 216/99

    Rückwirkende Senkung tariflicher Weihnachtsgratifikation

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05

    Bezugnahme auf Sanierungstarifvertrag

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 6 Sa 424/07

    Sonderzahlung, Tarifvertrag, Differenzierungsklausel, Zulässigkeit,

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 407/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Betriebsübergang

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2010 - 3 Sa 80/09

    Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung

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